Wie hoch ist die Zuzahlung?
Grundsätzlich gilt:
Medikamente unter 50€ | pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89€ kostet, zahlen sie auch nur 1,89€) |
Medikamente zwischen 50,01€ und 100€ | 10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€) |
Medikamente über 100€ | pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ kostet, zahlen sie auch nur 10€) |
Verbandmittel | 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€ |
Rezepturen | 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€ |
Freie Wahl gegen Aufzahlung
Ein gewisser Anteil der Festbetragsarzneimittel wird mit einem Preis über dem Festbetrag angeboten. Verschreibt der Arzt dem Patienten ein Medikament mit einem Preis über dem Festbetrag, ist er
verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Der Patient kann sich dann über aufzahlungsfreie Verordnungsalternativen informieren lassen. Diese stehen in der Regel immer zur Verfügung. Bei einer
Entscheidung für das teurere Arzneimittel zahlt der Patient in der Apotheke den Differenzbetrag plus normaler Zuzahlung grundsätzlich aus eigenen Mitteln.
Die Festbeträge werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelmäßig angepasst.
Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des
Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.
Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres
Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Weitere Informationen finden Sie beim Gesundheitsministerium für Gesundheit
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können Sie mit diesem Rechner ermitteln, wie hoch Ihre jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist. Übersteigt Ihr Eigenanteil für Rezeptgebühren etc. diesen Betrag, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu:
Bei Fragen oder Rezeptvorbestellungen rufen Sie uns gerne an:
Apotheke am Rathaus
Neuer Markt 4
49733 Haren (Ems)
Telefon: +49 5932 6200
Fax: +49 5932 902203
Apotheke in Erika-Altenberge
Marienstraße 38
49733 Haren/Erika
Telefon: +49 5934 704140
Fax: +49 5934 704169
Sie benötigen ein Medikament außerhalb der Geschäftszeiten? Hier finden Sie eine geöffnete Apotheke in der Umgebung.
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